Hausordnung

Zutritt

Das Betreten und Verlassen der SKATEHALLE ist ausschließlich über den Haupteingang beim Portier zu den jeweiligen Betriebszeiten gestattet.


Nutzung der Anlagen

Die Anlage dient nur zur Sportausübung. Sämtliche Anlagen und Anlagenteile sind schonend und nur dem jeweiligen Zweck entsprechend zu nutzen. Insbesondere ist das Fußball-, Fangenspielen und Ähnliches in der gesamten Anlage inklusive Parkplatz untersagt.


Haftung

Die Benützung der Anlagen der SKATEHALLE erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle und sonstige Schäden, die durch Nichtbeachten von Weisungen des Betriebspersonals, durch unsachgemäße Anlagennutzungen oder mangelnde Vorsicht, durch Selbstverschulden oder durch Verschulden Dritter entstehen, sowie bei Diebstählen und Beschädigungen eingebrachter Sachen durch andere Besucher besteht keinerlei Haftung seitens die Olympiaworld Innsbruck.


Schäden

Die Besucher haften in vollem Umfang für alle fahrlässig oder mutwillig (absichtlich) verursachten Schäden. Wird am Gebäude, Mobiliar oder Apparaturen etwas beschädigt oder ein Defekt festgestellt, so ist der diensthabende Portier der SKATEHALLE unverzüglich davon zu verständigen.


Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet (ausgenommen Dienst- und Behindertenhunde, für deren Beaufsichtigung vom Hundehalter zu sorgen ist).


Rauchverbot

In sämtlichen Räumlichkeiten der SKATEHALLE herrscht striktes Rauchverbot.


Abstellen von Fahrzeugen

Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Fahrzeuge, die sich in Fluchtwegbereichen, Feuerwehrzonen u. ä. befinden, werden von der Olympiaworld Innsbruck kostenpflichtig entfernt.


Videoüberwachung

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Olympiaworld mittels Videokameras überwacht werden und erklärt sich damit einverstanden.


Wirtschaftliche Tätigkeiten

Sämtliche Arten von wirtschaftlicher Tätigkeit wie insbesondere das Anbieten und der Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die Verteilung von Werbematerial oder Werbegeschenken dürfen nur nach einer schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung der Olympiaworld erfolgen.


Müll

Leere Flaschen, Dosen, Essensverpackungen etc. sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.


Vorschriften/Empfehlungen für BMX/Dirt Bike

  • Es besteht ausnahmslos Helmpflicht
  • Es wird ausdrücklich empfohlen, eine entsprechende Schutzkleidung zu tragen
  • Metall-Pegs sind verboten
  • Folgende Komponenten müssen aus Kunststoff sein: Lenkerenden, Pedale
  • Die Anlage darf nicht mit herkömmlichen Straßenfahrrädern benutzt werden

 


Vorschriften/Empfehlungen für Skateboard/Inline

  • Es wird ausdrücklich empfohlen, einen Helm und entsprechende Schutzkleidung zu tragen
  • Das Einwachsen von Rails und Ledges ist ausschließlich unter Aufsicht durch das Hallenpersonal und nur mit dessen Zustimmung erlaubt

 


Vorschriften/Empfehlungen für Scooter

  • Es besteht ausnahmslos Helmpflicht
  • Es wird ausdrücklich empfohlen, eine entsprechende Schutzkleidung zu tragen
  • Die Anlage darf nur mit „Stunt-Scootern“ benützt werden. Herkömmliche Straßen-Scooter sind verboten
  • Kinder unter 8 Jahren müssen von Erziehungsberechtigten begleitet werden

Den Anweisungen der Mitarbeiter der Olympiaworld Innsbruck sowie des Sicherheitsdienstes ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung ist der Mitarbeiter der Olympiaworld/Skatehalle berechtigt, den Besucher der Halle zu verweisen.

 

 

Olympiaworld Innsbruck

Geschäftsführung